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Zahlreiche Flüchtlinge zeigen sich „wegen Terror“ selbst an

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen islamistischen Terrors in Baden-Württemberg steigt. Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart gingen im laufenden Jahr 30 neue Fälle dazu ein. Das waren 19 mehr als im gesamten Vorjahr, wie ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Ein Grund sei eine wachsende Zahl von Selbstanzeigen in Asylverfahren.

Bisher gibt es Stuttgarts Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen zufolge 100 Selbstanzeigen in Asylverfahren, besonders häufig von Menschen aus Somalia sowie Pakistan und Afghanistan. Die Menschen aus Somalia bezichtigten sich, bei der radikalislamischen Al-Schabab-Miliz gewesen zu sein, die aus Pakistan und Afghanistan bei den radikal-islamischen Taliban.

Mit der Selbstbezichtigung einer Zwangsmitgliedschaft in einer islamistischen Vereinigung wollten viele Asylbewerber der Abschiebung entgehen. Dabei spekulierten sie auf den sogenannten subsidiären Schutz. „Mit den Selbstanzeigen wegen Terrors in laufenden Asylverfahren ist eine massive neue Belastung auf die Strafverfolgungsbehörden zugekommen“, sagte Brauneisen.

Rund 100 Verfahren werden geprüft

Der subsidiäre Schutz als dritte Statusform neben der Anerkennung als Asylberechtigter oder als Flüchtling gewährt in bestimmten Fällen wirksamen Schutz. Und zwar dann, wenn eine schwere Menschenrechtsverletzung unterhalb der Schwelle der politischen Verfolgung vorliegt.

Gemäß dem Asylgesetz genießt ein Ausländer immer dann subsidiären Schutz, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland, ein ernsthafter Schaden droht. Dazu zählen Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung.

Die rund 100 Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft Stuttgart (württembergischer Landesteil) und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (badischer Landesteil) über die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart dem Generalbundesanwalt zur Prüfung vorgelegt. In 12 Fällen hat der Generalbundesanwalt ein Verfahren eingeleitet, also den Anfangsverdacht bejaht und dann an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart abgegeben.

In diesen 12 Verfahren laufen die Ermittlungen noch. 12 der rund 100 Verfahren wurden vom Generalbundesanwalt eingeleitet und werden dort selbst geführt. Die restlichen rund 80 Verfahren befinden sich noch beim Generalbundesanwalt zur Prüfung.

https://www.welt.de/politik/article166675821/Zahlreiche-Fluechtlinge-zeigen-sich-wegen-Terror-selbst-an.html

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